Elternbeirat

Elternbeirat (Schuljahr 2023/24)

  • Inka Montero (Elternbeiratsvorsitzende)
  • Bella Kling (Stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende)

Elternvertreter*innen Stufe 1-10

Füchse 1/2 Paul Wiedermann-Kashefiour Dr. Volker Häring 
Füchse 3/4 Amelie Eisinger Sheila Kümmerle 
Krokodile 1/2 Bettina Wangler Bella Kling 
Krokodile 3/4 Christina Mpaltatzis Eva Hombach 
Panther 1/2    Anja Umbach Dirk Becker 
Panther 3/4 Ulrich Narr Lisa Rosenkranz 
Tiger 1/2 Freyja Schneider Dr. Carmen Weith 
Tiger 3/4 Eva Johner Anja Bartolomä 
Erdmännchen 2 Stefan Letz Brigitte Vollmann 
LG 5a Swen Idahl Georgis Zacharias 
LG 5b Michael Stockmann Marcus Martenka 
LG 6a Jessica Fluhr Melanie Widmann 
LG 6b Fetih Rakida Susanne Riffel 
LG 7a Andreas Löffler Valentina Lekic 
LG 7b Katrin Irmler   
LG 8a Kerstin Widmann-Brandt   
LG 8b Clarissa Reitz Mayrose Seelmann 
LG 9a Friederike Hartl Annegret Wipper 
LG 9b Jenny Schulz Dietlind Österle Klaus Hönle 
LG 10a Torsten Mönk Sandra Schuler 
LG 10b Inka Montero Amina Ruth Kötting 

 

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Aufgaben des Elternbeirats (u.a.)

  • Schnittstelle zwischen Lehrerinnen/Lehrern/Schulleitung und Elternschaft
  • Plattform für Fragen, Anregungen und Kritik
  • Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
  • Beitrag zu einer konstruktiven Gesprächskultur

Grundlagen der Elternmitwirkung

Art. 6 Abs. 2 GG: Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Art. 7 Abs. 1 GG legt die schulische Erziehung in die Verantwortung des Staates. In Baden-Württemberg sind die konkreten Mitwirkungsrechte der Eltern im Schulgesetz und in der Elternbeiratsverordnung festgelegt.


Möglichkeiten der Elternmitwirkung

Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern

  • in der Klassenpflegschaft,

Die Klassenpflegschaft (Elternabend) besteht aus den Eltern der Schüler und den Lehrern der Klasse. Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der Klassenlehrer.

  • im Elternbeirat,

Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.

  • und in der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen.


Mitarbeit von Eltern

findet außerdem z.B. im Rahmen des AG-Nachmittags statt, wie bisher schon etwa in der Obstwiesen-AG bzw. im Rahmen der täglichen Mittagspause oder der Mediathek.

Eltern, die sich engagieren wollen und z.B. eine AG anbieten möchten, sind sehr herzlich willkommen. (Bitte nehmen Sie Kontakt auf über die EB-Vorsitzenden oder über die Schulleitung.)


Gesamtelternbeirat der Schulen in Tübingen

Der Gesamtelternbeirat der Tübinger Schulen ist die Versammlung der Elternbeiratsvorsitzenden aller Tübinger Schulen und deren Stellvertreter. Der GEB vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Universitätsstadt Tübingen als Schulträger, dem Staatlichen Schulamt, der Schulaufsichtsbehörde, anderen Ansprechpartnern und der Öffentlichkeit.